Termine für Korbkontrollen nach vorheriger Anmeldung
- NUR nach telefonischer Voranmeldung / auf Anfrage!
- Anmeldung unter: 0162 / 5141511
- Der Ort / Treffpunkt wird telefonisch bekannt gegeben.
- Eine Pilzberatung kann niemals telefonisch oder per Bilder/Video erfolgen!
- Lies dir bitte unbedingt den unteren Abschnitt zum Thema
Korbkontrollen durch, bevor du in die Korbkontrolle zu mir kommst! - Die Korbkontrolle erfolgt kostenlos (ehrenamtlich) bzw. auf Spendenbasis

Korb- / Sammelgutkontrolle von Pilzen – So gelingt die Korbkontrolle
Wie läuft die Korbkontrolle ab?
Alle von dir gesammelten Pilze werden von uns nach Art sortiert und einzeln begutachtet. Dabei erkläre ich dir, was diese von typischen Doppelgängern unterscheidet. Außerdem werden ich den Frischegrad der Pilze beurteilen und dir Tipps geben, wie du künftig zu alte Pilze selbst erkennen kannst. Giftige Pilze und zu alte Pilze werden aussortiert und einbehalten. Wenn tödlich giftige Pilze im Korb waren, muss ich den kompletten Korb verwerfen, darf dir also gar nichts daraus zum Verzehr freigeben. Die Beratung wird schriftlich dokumentiert.
Sammle daher dir noch unbekannte Pilze immer in einem getrennten Korb / Behälter!


Pilze ganz entnehmen und nur frische Pilze sammeln!
Drehe Pilze vorsichtig aus dem Boden, damit Stiel und Basis/Knolle erhalten bleiben. Diese Merkmale sind oft entscheidend für die genaue Bestimmung auf Gattungs- und Artenebene. Ohne Stiel ist z. B. eine sichere Trennung bei Stockschwämmchen praktisch nicht möglich. Einfache Arten, wie Steinpilze oder Pfifferlinge, die du zweifelsfrei kennst, kannst du alternativ sauber abschneiden und auch im Wald schon putzen.
Sammle ausschließlich feste, gesund wirkende, angenehm riechende Pilze. Weiche, „labberige“ oder bereits schwindende Exemplare bleiben im Wald. Beschwerden nach Pilzmahlzeiten entstehen tatsächlich überwiegend durch überalterte oder mindere Qualität. Die meisten Pilzvergiftungen sind tatsächlich Lebensmittelvergiftungen durch eigentlich essbare Arten, die bereits verdorben waren! Die sogenannte „unechte“ Pilzvergiftung! Eine echte Vergiftung, nur nicht durch den gesammelten Pilz! Qualität vor Quantität.
Gleiches gilt dann auch nach dem Sammeln: Pilze verderben schnell, vergleichbar mit Fisch oder Fleisch (bestehen ebenfalls Großteils aus Eiweiß)! Pilze immer idealerweise noch am Sammeltag in die Beratung bringen und auch zubereiten.
Keine Plastiktüten verwenden
Du solltest niemals Plastiktüten nutzen um Pilze zu sammeln oder zu transportieren. Dort bildet sich schnell ein feuchtwarmes Milieu unter dem Pilze besonders schnell verderben. So droht schnell eine Lebensmittelvergiftung!
Pilze lieben Luft. Nutze also einen möglichst breiten Korb, in dem du die Pilze auch nicht unnötig übereinander stapeln musst. Nur im Notfall geht auch mal ein Stoffbeutel. Dann solltest du aber nur wenige besonders feste Pilze sammeln, wie zum Beispiel Steinpilze.

Was du bitte außerdem beachten solltest
Von unbekannten Pilzen bitte nur eine kleine Stichprobe
Für eine Pilzberatung reichen wenige Exemplare völlig aus. Ideal sind ein junger, ein mittelalter und ein überständiger Fruchtkörper derselben Art. Das genügt für die Bestimmung und belastet den Bestand kaum. Trotzdem gilt: umsichtig sammeln, keine großen Mengen einer unbekannten Art mitnehmen! Ich bitte dich außerdem nicht mehr als 5 dir unbekannte Arten mit in die Korbkontrolle zu bringen, um die Dauer der Kontrolle und die Wartezeit für Andere nicht unnötig zu strapazieren.
Transportiere unbekannte Funde separat: zweiter Korb, extra Dose oder einzeln in Papiertüten (z. B. Butterbrotbeutel) im Korb eigenen sich ideal. So vermeidest du Verwechslungen und Kontamination. Körbe mit potentiell tödlich giftigen Pilzen werden in der Beratung grundsätzlich nicht zum Verzehr freigegeben und ich muss dir alle Pilze verwerfen!
Bitte beachte auch, dass es laut § 42 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz besonders Geschütze Arten gibt, die du gar nicht entnehmen darfst. Das sind Schaf-Porling, Semmel-Porling (alle heimischen Arten), Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlengrübling, Saftlinge (alle heimischen Arten), Märzschneckling, Grünling und Trüffel. Auf das Sammeln dieser Arten steht eine Strafe von bis zu 50.000 €. Dazu folgt bald eine eigene Infoseite von mir. 😉
Sammelmengenbeschränkungen für den Eigenbedarf beachten
In Deutschland ist das Sammeln nur in kleinen Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt (§ 39 BNatSchG). Als praktikabler Richtwert hat sich ca. 1-2 kg pro Person und Tag etabliert. Bitte respektiere diese Grenze. Bei deutlich höheren Mengen erfolgt keine Verzehrfreigabe in der Beratung.
